Gewerbestrom · RLM und SLP

RLM oder SLP: Was bedeutet die 100.000-kWh-Grenze wirklich?

Die oft genannte Grenze von 100.000 kWh ist keine pauschale Formel „darunter immer SLP, darüber automatisch RLM“. § 12 StromNZV regelt für das Niederspannungsnetz, dass bei einer jährlichen Entnahme bis 100.000 kWh grundsätzlich standardisierte Lastprofile angewendet werden, soweit nicht nach dem Messstellenbetriebsgesetz Last- oder Zählerstandsgänge übermittelt werden. Für eine belastbare Einordnung zählen deshalb nicht nur Jahresverbrauch, sondern auch Netzebene, Messkonzept und die tatsächlich übermittelten Messdaten der einzelnen Abnahmestelle.

SLP: standardisiertes Verbrauchsprofil

Beim Standardlastprofil wird die energiewirtschaftliche Abwicklung über ein typisches Verbrauchsprofil vorgenommen. Die 100.000-kWh-Grenze in § 12 StromNZV bezieht sich ausdrücklich auf Letztverbraucher im Niederspannungsnetz und ist zusammen mit dem tatsächlichen Messkonzept zu lesen.

Lastgangmessung: der tatsächliche Verlauf wird sichtbar

Bei einer registrierenden Lastgangmessung werden zeitlich aufgelöste Werte erfasst. Bei Strom sind Viertelstundenwerte üblich. Dadurch lassen sich Verbrauchsmuster, Grundlast und Lastspitzen wesentlich genauer beurteilen als mit einem Standardprofil.

RLM oder SLP in vier Schritten prüfen

PrüfschrittWas du suchstWarum es zählt
1. JahresrechnungJahresmenge, Zähler-/Messangaben, VerbrauchsstelleSie liefert den Ausgangspunkt, entscheidet die Messart aber nicht allein.
2. NetzebeneNiederspannung oder andere Versorgungsebene§ 12 StromNZV formuliert die 100.000-kWh-Regel ausdrücklich für das Niederspannungsnetz.
3. MessdatenLastgang, Viertelstundenwerte oder ZählerstandsgängeÜbermittelte Last- oder Zählerstandsgänge sind in der gesetzlichen Einordnung ausdrücklich relevant.
4. MessstellenbetreiberBestätigung von Messart und DatenbereitstellungDer Messstellenbetreiber ist für Messeinrichtung und Messwertprozesse die zentrale Stelle.

Warum 100.000 kWh allein nicht für die Einordnung reichen

1. Netzebene prüfen

§ 12 StromNZV spricht ausdrücklich vom Niederspannungsnetz. Die konkrete Versorgungssituation der Abnahmestelle gehört deshalb zur Prüfung.

2. Messdaten prüfen

Werden bereits Last- oder Zählerstandsgänge nach dem Messstellenbetriebsgesetz übermittelt, ist die vereinfachte SLP-Logik nicht isoliert anhand der Jahresmenge zu beurteilen.

3. Vereinbarungen prüfen

Der Netznutzer kann mit dem Verteilnetzbetreiber im Einzelfall eine niedrigere Grenze vereinbaren. Deshalb ist die konkrete Abnahmestelle wichtiger als eine pauschale Faustregel.

Welche Daten solltest du konkret anfordern?

Wenn die Rechnung die Messart nicht eindeutig macht, frage den zuständigen Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber nach der für die Abnahmestelle geführten Messart und nach vorhandenen Last- oder Zählerstandsgängen. Für eine Beschaffungsprüfung sind ein zusammenhängender Zeitraum, eindeutige Zeitstempel und nachvollziehbare Einheiten wichtiger als ein beliebiger Screenshot aus einem Portal.

Messart bestätigen lassen

Abnahmestelle bzw. Marktlokation eindeutig nennen und die aktuell geführte Mess-/Bilanzierungsart erfragen.

Messwerte vollständig anfordern

Wenn vorhanden: Lastgang- oder Zählerstandsgänge für einen ausreichend langen, zusammenhängenden Zeitraum in auswertbarer Form.

Für die anschließende Datenprüfung findest du eine eigene Checkliste auf unserer Seite zu Lastgangdaten im Gewerbestrom.

Was brauchen wir von dir?

Für den ersten Check reicht meistens deine aktuelle Jahresrechnung. Darauf finden wir Jahresverbrauch und Angaben zur Verbrauchsstelle. Wenn Lastgangdaten oder Viertelstundenwerte vorhanden sind, schickst du sie am besten direkt mit. Bei mehreren Standorten schauen wir jede Abnahmestelle einzeln an, bevor wir eine gemeinsame Beschaffung bewerten.

Aktuelle Jahresrechnung
Jahresverbrauch
Messart / Zählerangaben
Lastgangdaten, falls vorhanden

Mehrere Standorte: nicht über einen Kamm scheren

Bei Filialen oder mehreren Betriebsstätten können Jahresverbrauch, Messart und Vertragsstand je Abnahmestelle unterschiedlich sein. Deshalb sollten die Standorte zuerst einzeln klassifiziert und erst danach für eine gemeinsame Beschaffungsstrategie zusammengeführt werden.

Gewerbestrom mit mehreren Abnahmestellen prüfen

Primärquellen für die Einordnung

Maßgeblich ist insbesondere § 12 StromNZV. Die Bundesnetzagentur erläutert ergänzend den Messstellenbetrieb und die Zuständigkeit für Messeinrichtungen. Diese Quellen ersetzen nicht die Prüfung der konkreten Abnahmestelle, verhindern aber die verbreitete Verkürzung der 100.000-kWh-Regel.

Häufige Fragen

Was bedeutet RLM?

RLM wird im Markt häufig für registrierende Leistungsmessung verwendet; der rechtlich und technisch ebenfalls gebräuchliche Begriff ist registrierende Lastgangmessung. Dabei werden zeitlich aufgelöste Verbrauchswerte erfasst. Bei Strom sind Viertelstundenwerte typisch.

Was bedeutet SLP?

SLP steht für Standardlastprofil. § 12 StromNZV sieht im Niederspannungsnetz für Letztverbraucher mit einer jährlichen Entnahme von bis zu 100.000 kWh grundsätzlich standardisierte Lastprofile vor, soweit nicht nach dem Messstellenbetriebsgesetz Last- oder Zählerstandsgänge übermittelt werden.

Habe ich ab 100.000 kWh automatisch RLM?

Nein. Die 100.000-kWh-Grenze beschreibt in § 12 StromNZV den Anwendungsbereich standardisierter Lastprofile im Niederspannungsnetz. Für die konkrete Einordnung müssen Messkonzept, Netzebene und die tatsächlich vorliegenden Messdaten der Abnahmestelle geprüft werden.

Kann die SLP-Grenze niedriger sein?

Ja. § 12 StromNZV erlaubt dem Netznutzer, im Einzelfall mit dem Verteilnetzbetreiber eine niedrigere Grenze zu vereinbaren, soweit dem keine Regel des Messstellenbetriebsgesetzes entgegensteht.

Wen frage ich nach Messart und Messdaten?

Ein sinnvoller Startpunkt ist die Rechnung. Für die Messeinrichtung und die Messwerte ist der Messstellenbetreiber zentral; grundzuständig ist nach dem Messstellenbetriebsgesetz grundsätzlich der Netzbetreiber, sofern kein anderer Messstellenbetreiber beauftragt wurde.

Was brauche ich für eine Prüfung?

Am besten schickst du uns die aktuelle Jahresrechnung. Wenn Lastgangdaten oder Viertelstundenwerte vorliegen, solltest du sie direkt mitgeben. Bei mehreren Standorten wird jede Abnahmestelle zunächst einzeln eingeordnet.

Abnahmestelle statt Faustregel prüfen.

Mit Rechnung, Netzebene, Messart und vorhandenen Messdaten lässt sich sauber einordnen, welche Informationen für einen Gewerbestromvergleich wirklich relevant sind.

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